Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schwenk,
Seit dem 1. Juli 2018 gibt es eine generelle Lkw-Mautpflicht auf allen Bundesstraßen. Mitglieder der CDU-Fraktion sind durch Bürger darauf hingewiesen worden, dass seitdem das Lkw-Verkehrsaufkommen im Stadtteil Michelsrombach erheblich zugenommen hat. Es scheint hierbei wohl so zu sein, das Lkw-Führer zur Vermeidung der Maut auf der B 27 ab der Esso-Tankstelle Fulda die L 3378 (Michelsrombach Wald) nutzen, um von dort mautfrei vor allem den Gewerbepark in Fraurombach zu erreichen.
Grundsätzlich dürfte die L 3378 für den Lkw-Verkehr nicht beschränkt sein. Gleichwohl stellt das erhöhte Lkw-Verkehrsaufkommen für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles Michelsrombach eine erhebliche Belastung dar. Sinn und Zweck der Mautpflicht auf Bundesstraßen ist es darüber hinaus auch nicht, dass die LKWs auf mautfreie Nebenstraßen ausweichen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es daher erforderlich, auf die zuständige Straßenverkehrsbehörde einzuwirken, sodass diese eine Überprüfung des Verkehrsaufkommens vornimmt und gegebenenfalls eine Beschränkung der L 3378 für den Lkw-Verkehr anordnet.
Die CDU-Fraktion bittet Sie gemäß der getroffenen Vereinbarung im Ältestenrat, soweit möglich, in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter Mitteilungen des Bürgermeisters um Beantwortung nachfolgender Frage:
Ist dem Bürgermeister die Problematik des erhöhten LKW-Aufkommens im Stadtteil Michelsrombach bekannt?