Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die CDU-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:
Anfrage: Straßenbeiträge in Hünfeld
Derzeit gibt es eine breite gesellschaftliche Diskussion in Hessen über die Abschaffung von Straßenbeiträgen. Auslöser hiervon ist nach Einschätzung der CDU- Fraktion die Ankündigung der bayrischen Landesregierung die gesetzliche Pflicht der Kommunen zur Erhebung von Straßenbeiträge abschaffen zu wollen.
In Hessen ist die Erhebung von einmaligen oder wiederkehrenden Straßenbeiträgen in § 11 Absatz 1 Satz 2, § 11a Absatz 1 KAG geregelt. Unter Berücksichtigung von § 93 Absatz 2 HGO besteht derzeit
eine faktische Pflicht zur Erhebung von einmaligen oder wiederkehrenden Straßenbeiträgen.
In einzelnen hessischen Kommunen wurden bereits Anträge, Resolutionen etc. in die Gemeindevertretungen eingebracht, die die Abschaffung von Straßenbeiträgen zum Gegenstand haben.
Derzeit gibt es auf Landesebene zwei Anträge der Landtagsfraktionen der FDP sowie DIE Linke mit unterschiedlichen Ansätzen. Ob eine Änderung der derzeitigen Rechtslage erfolgen wird und wie diese
dann ausgestaltet sein könnte, ist derzeit nicht absehbar.
Die CDU-Fraktion bittet daher den Magistrat zunächst um Beantwortung nachfolgender Frage:
Wie hoch ist der durchschnittliche jährliche Ertrag aus der buchhalterischen Auflösung der durch die Anlieger geleisteten Straßenbeiträge?
Sollten die gesetzlichen Vorschriften für die Erhebung von Straßenbeiträgen durch den Landesgesetzgeber eine Änderung erfahren, wird sich die CDU-Fraktion initiativ hiermit auseinandersetzen.