CDU unterstützt Aufstellung einer Richtlinie zur Vergabe kommunaler Bauplätze

Die CDU-Fraktion begrüßt die Ankündigung von Bürgermeister Stefan Schwenk, wonach die Verwaltung derzeit am Prüfen sei, inwieweit bei der Vergabe von kommunalen Bauplätzen in Hünfeld zukünftig Vergaberichtlinien Anwendung finden sollen. Wie CDU-Fraktionsvorsitzender Benjamin Tschesnok in einer Pressemitteilung schreibt, habe man sich bereits innerhalb der Fraktion mit der derzeitigen Situation intensiv auseinandergesetzt.

 

In der letzten Sitzung des Bauausschusses hatte Bürgermeister Stefan Schwenk auf Nachfrage der Fraktionen hierzu erklärt, dass sich für die ca. 32 Bauplätze des künftigen Neubaugebietes "Stadtpanorama" bereits deutlich mehr Interessenten bei der Stadt gemeldet haben. Aus Sicht der CDU-Fraktion wäre es daher zielführend, für die Vergabe kommunaler Bauplätze zumindest in der Kernstadt Vergaberichtlinien aufzustellen, so Martin Stehle, Vorsitzender des Bauausschusses.

Die derzeit hohe Nachfrage nach kommunalen Bauplätzen belege zwar zum einen die hohe Attraktivität der Haunestadt als Wohnstandort. Zum anderen müsse man aber auch bedenken, dass potenzielles Bauland nicht unendlich zur Verfügung stehe, sodass man mit dieser Ressource schonend und weitsichtig umgehen muss, ist sich Stehle sicher. Auch das Oberzentrum Fulda und die Stadtregiongemeinden wenden bereits entsprechende Vorgaben bei der Vergabe von Bauplätzen an. Für die CDU-Fraktion müsse man daher auch das Rad nicht neu erfinden, sondern man sollte sich an den diesbezüglichen Regelungen anderer Städte und Gemeinden orientieren. Dort werden beispielsweise die Interessenten anhand eines Punktesystems gelistet, abhängig von Faktoren wie Anzahl minderjähriger Kinder, vorhandener Arbeitsplatz in der Gemeinde, bereits vorhandenes Wohneigentum sowie ehrenamtliches Engagement. Daneben muss aber auch die Errichtung von Mietwohnungen weiterhin möglich sein. Die Abkehr vom derzeitigen  "Windhundprinzip" sieht die CDU-Fraktion daher als richtigen Schritt an. Entscheidend sei aber, so Tschesnok abschließend, dass eine Vergaberichtlinie auch rechtssicher gestaltet werden kann.